Ökologische Vorbildfunktion für öffentliche Flächen

Grüne: Zweckentfremdung nicht hinnehmen

Wegränder, Gräben, ja ganze Feldwege im Kreis Soest sind in der Vergangenheit „verschwunden“ – umgewandelt in landwirtschaftliche Nutzfläche. Dabei ist das Problem der Umwandlung von Flächen der öffentlichen Hand schon seit zehn Jahren bekannt. „Es kann nicht sein, dass manche Kommunen immer noch nicht die nötigen Schritte unternehmen“, sagt Carsten Rocholl, grünes Mitglied im Umweltausschuss des Kreises.

Die Bedeutung solcher „Trittsteine“ für die Artenvielfalt ist nicht erst durch den dramatischen Verlust vieler Insektenarten weithin bekannt. „Viele der betroffenen Flächen sind unverzichtbar für ein landesweites Biotopverbundsystem. Der öffentliche Raum muss dem Erhalt der Artenvielfalt dienen“, sagt Ulrich Vennemann, Vorsitzender des Umweltausschusses im Kreis Soest.

Schon im Jahr 2011 hat der Landschaftsbeirat für den Kreis Soest (heute Naturschutzbeirat) eine Resolution samt eines Maßnahmenkatalogs gegen illegale Überackerung verfasst. In einigen Gemeinden, etwa in Möhnesee, erfolgte daraufhin eine systematische Aufarbeitung. In anderen Teilen des Kreises wurde nichts unternommen – oder es wurden gar Flächen an diejenigen verpachtet, die sie sich zuvor angeeignet hatten.

Das Phänomen der Überackerung ist keine Kleinigkeit: 2011 führte die Kreisverwaltung eine Erhebung von Flächen durch, die im Besitz der Allgemeinheit sind, aber im Verdacht stehen, illegal genutzt zu werden. Das Ergebnis: Mehr als 200 Hektar öffentlicher Fläche im Kreisgebiet ist betroffen.

„Sicherlich gibt es in Einzelfällen plausible Erklärungen und es kann eine gute Lösung gefunden werden – zum Beispiel geeigneter Flächentausch“, so Carsten Rocholl. Doch dürfe die Überackerung nicht einfach hingenommen werden. Deshalb fordert die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Kreis Soest und seine Kommunen auf, die eigenen Flächen zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten.