Resolution des Kreistags „Reichsbürger als kommunale Mandatsträger“

In der letzten Sitzung des Kreistages stand am 20. Dezember 2016 die Resolution der Grünen Kreistagsfraktion zum Thema „Reichsbürger als kommunale Mandatsträger“ zur Abstimmung. Grünen-Kreistagsmitglied Ulrich Vennemann sprach noch einmal ein paar Worte, um die Intention der Resolution zu begründen. Und er sprach nicht nur für seine Fraktion: Die Vertreter der anderen Parteien – mit Ausnahme der AfD – verzichteten nicht nur auf eigene Redebeiträge, sondern machten sich den grünen Redebeitrag zu eigen – und stimmten für die Resolution.  

„Gestatten Sie mir, ein paar wenige Worte zu der Resolution zum Thema Reichsbürger. Ich werde schon im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit die Resolution nicht noch einmal vorlesen, sie auch nicht inhaltlich wiederholen, sondern nur zwei oder drei Sätze zur Erläuterung sagen: Ich bin zwar im Jahr 1948 geboren und das Grundgesetz ist 1949 in Kraft getreten, dennoch habe ich gefühlt mein wesentliches Leben in der Friedensordnung des Grundgesetzes gelebt. Eine so lange Friedenszeit ist global gesehen nur wenigen Menschen auf unserer Welt beschieden -siehe die weltweite Flüchtlingsbewegungen – un gibt Anlass zu Dankbarkeit, aber auch Wachsamkeit gegenüber Anfeindungen des Grundgesetzes. Man könnte jetzt den Eindruck haben, dass sich die von uns eingebrachte Resolution erledigt hat, nachdem selbst die AfD eine Unvereinbarkeit mit ihrer Partei festgestellt hat. Ganz so ist es aber nicht.

Die Resolution ist im Spätsommer eingebracht worden, als der Landkreistag NRW nämlich die hiesige Kreisverwaltung aus aktuellem Anlass beschied, man könne sog „Reichsbürger“, die ein Mandat haben, dieses nicht entziehen, hierfür gebe es keine gesetzliche Grundlage. Wenn das so ist, so unsere Überzeugung damals wie heute, heißt das nicht, dass ein lbstverständnis als „Reichsbürger“ auch politisch mit einem Mandat in einem Parlament vereinbar ist. Das klar zu stellen und vom Juristischen zu trennen, ist das Anliegen der Resolution. Das Mandat,
welches wir als Kommunalpolitiker und -politikerinnen haben, leitet sich aus der grundgesetzlichen Ordnung her und wir versprechen deshalb bei Amtsantritt, das Grundgesetz zu achten. Und es ist deshalb ein nicht auflösbarer Widerspruch, wenn jemand die Friedensordnung des Grundgesetzes auch nur im Geringsten angreift, indem er dessen Legitimität in Zweifel zieht.
Dieses wollen wir klarstellen, selbst, wenn die Ideologien der Reichsbürger hierzu krude und verschroben sein mögen. Diejenigen, die diesen Widerspruch in sich tragen, sollen und müssen sich entscheiden, auf welcher Seite sie stehen, nicht weniger fordern wir von ihnen.

Wir bitten um Zustimmung zur Resolution.“

zur Resolution