Vielfaltsstatut des KV Soest

Vielfaltsstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Soest 
Das Vielfaltsstatut des Kreisverbandes basiert auf den Vielfaltsstatuten des Bundes- und des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es ist für den Kreisverband konkretisiert.

I. Präambel

Die Vielfalt unserer Partei und unseres Kreisverbandes ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Wir sind auf vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven aus der ganzen Breite der Gesellschaft angewiesen, um als Partei und als Kreisverband umfassende Antworten auf Fragen zu finden, die uns als gesamte Gesellschaft – auch vor Ort – betreffen.

Wir setzen uns für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen ein. Wir wollen, dass alle mit am Tisch sitzen. Diesem Selbstverständnis nach ist es unser Anspruch, dass in unserem Kreisverband alle Menschen, die unsere Werte und Ziele teilen, die Möglichkeit haben, sich gleichberechtigt einzubringen, ihre Interessen zu vertreten und ihre Themen selbst zu präsentieren – ohne Barrieren, Hürden oder Vorurteile. Diese wollen wir in unseren Parteistrukturen finden und einreißen. Dazu gehört auch, unsichtbare, ausschließende Strukturen sichtbar zu machen. Wir wollen sie überwinden und den Zugang zu gleichberechtigter politischer Teilhabe gewährleisten.

Wir setzen uns zur Aufgabe, unsere Strukturen im Kreisverband so zu gestalten, dass sie in Bezug auf das Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht diskriminierend wirken.

Wir stellen uns einer Diskriminierung auch innerhalb unseres Kreisverbandes entschlossen entgegen. Durch kritische Selbstreflexion wollen wir Wissen und Bewusstsein über bestehende oder mögliche Diskriminierungsmechanismen – gerade auch mehrdimensional wirkende – in unserem Kreisverband verankern und diese Mechanismen abbauen. Diskriminierungsfälle innerhalb unserer Strukturen werden wir aktiv bearbeiten und Betroffene vor Diskriminierung und Rassismus schützen. Dafür sind wir auf die Erfahrungen und Expertise der Mitglieder, die eigene Diskriminierungs-erfahrungen haben, angewiesen. Politische Teilhabe darf nicht vom Einkommen, den Bildungsabschlüssen oder der Lebenssituation abhängen. Unsere Strukturen wollen wir so gestalten, dass sie für alle verständlich, zugänglich und durchlässig sind. Wir arbeiten solidarisch mit Vertretungen diskriminierter Gruppen zusammen. 

§1 Repräsentation

1. Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserem Kreisverband abbilden.  Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene ist unser Ziel.

2. Der Arbeitskreis Diversität und der Kreisvorstand geben jährlich der KMV einen Bericht über ergriffene Maßnahmen und den Stand der Umsetzung des Vielfaltsstatuts ab.

§2 Versammlungen 

1. Präsidien und Versammlungsleitungen werden divers besetzt, sodass sie gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.

2. Bei Veranstaltungen des Kreisverbandes wird darauf geachtet, dass die Referent*innen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.

3. Alle Veranstaltungen des Kreisverbandes sind grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Näheres regelt der Leitfaden für Inklusion bei Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

4. Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen.

§3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen

1. Der Kreisverband verpflichtet sich als Arbeitgeber dem Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, Rechnung zu tragen. Bei Mitarbeiterstellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.

2. Dazu sind Stellenausschreibungen zu gestalten, dass sie den Zielen des Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppenangehören, besonders ansprechen.

3. In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz bevorzugt.

4. Bei der Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen wird darauf geachtet, dass diese diskriminierungsfrei arbeiten.

§4 Empowerment und Weiterbildung

1. Der Kreisverband schafft Angebote zum Empowerment von diskriminierten oder im Kreisverband unterrepräsentierten Gruppen.

2. Der Kreisverband schafft Angebote für die diversitätspolitische und diskriminierungskritische Aus-und Weiterbildung seiner Mitglieder. Funktionsträger*innen und Mandatsträger*innen sind angehalten, entsprechende Angebote wahrzunehmen.

3. Der Kreisverband stellt für die Aus- und Weiterbildung finanzielle Mittel in angemessener Höhe zur Verfügung. Die Ortsverbände beteiligen sich je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Kosten. 

 

II. Innerparteiliche Strukturen

§5 Kreisvorstand

Die KMV wählt eine*n Beisitzer*in als Beauftragte*n für Vielfalt in den Kreisvorstand. Dieses Vorstandsmitglied vertritt alle Belange des Vielfaltsstatuts innerhalb des Kreisvorstands.

§6 Arbeitskreis Diversität

Für die Umsetzung des Vielfaltsstatuts organisiert das beauftragte Kreisvorstandsmitglied einen Arbeitskreis, der mindestens zwei Mal jährlich tagt. Der Arbeitskreis wählt aus seinen Reihen ein Sprecher*innenteam. Der Arbeitskreis gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Aufgaben des Sprecher*innenteams beschreibt.

§7 Votum

Der Arbeitskreis Diversität hat das Recht, zu allen Anträgen an die Kreismitgliederversammlung, die die vielfaltspolitischen Belange betreffen, Stellung zu nehmen.

§8 Vielfaltskongress

Der Kreisverband entsendet in den Vielfaltskongress des Landes- oder des Bundesverbandes aktive Mitglieder des Arbeitskreises Diversität und trägt im Sinne dieses Statuts einen Zuschuss zu den Kosten.

§9 Evaluation
In einem zweijährigen Turnus wird geprüft, ob das Vielfaltsstatut seine Wirkung zeigt oder gegebenenfalls weiterentwickelt werden muss. 

 

III. Geltung

§10 Geltung

1. Das Vielfaltsstatut ist Bestandteil der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Soest. Es tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft.

2. Die Ortsverbände sind aufgefordert, Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren Gremien beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind.