Nach dem Umweltausschuss des Kreises hat sich auch der Kreisausschuss mit der „Letalen Vergrämung“, also dem Abschuss der Kormorane am „Enser See“ unweit der Möhnetalsperre befasst. Sportfischer hatten den Abschuss der Vögel mit der Begründung beantragt, sie gefährdeten den Bestand der Äsche.
Die Kreistagsfraktion ist weder von der Diskussion, noch von ihrem Ergebnis überzeugt, und gab das im Kreisausschuss in einem Redebeitrag auch noch einmal zu verstehen:
„Die angestrebte Befreiung kann sicherlich nicht zur Abwendung eines erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schadens erfolgen, denn der Anglerverein, dessen Engagement wir nicht abwerten wollen, betreibt keine Fischwirtschaft, sondern Freizeitangeln. Also kann eine Befreiung nur zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt, hier also der Äschen, erfolgen. Dass hier wirklich die Äsche durch Abschuss von schützenswerten Vögeln wie dem Kormoran geschützt werden kann, bezweifeln wir weiterhin.
Ohne den Druck der Angler hätte man hier der Natur richtigerweise ihren Lauf gelassen. Wir haben mehr Vertrauen in die Aussage der ABU, dass die Möhne zwar renaturiert wurde, die natürlichen Lebensbedingungen für die Äschen jedoch weiterhin unzureichend sind, sie sich also nicht vermehren können wie es ihrer Natur entspricht. So muss der Kormoran jetzt als Sündenbock herhalten.
Wenn man einmal davon ausgeht, dass ein erlaubter Schuss in den angrenzenden Gebieten ca. 200 Meter weit zu hören ist, besteht überhaupt keine Notwendigkeit, die Kormorane auch in diesem Teilstück noch abzuschießen, denn zumindest die akustische Vergrämung überlappt das hier betroffene Gebiet.
Auch wenn die Abstimmung im Landschaftsbeirat knapp war, so ist doch die Politik gut beraten, sich dessen Votum anzuschließen und nicht ohne Not hiervon abzuweichen. Wir hoffen sehr, dass die Mitglieder des LBR nicht durch die Entscheidungen der Politik frustriert werden.“
Das schrieb der Soester Anzeiger nach dem Umweltausschuss:
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