Auch hier bei uns im Kreis Soest gefährdet die Landesregierung mit ihrem Entwurf für ein neues Landeswassergesetz den Trinkwasserschutz massiv.
Die Landesregierung plant einen Wegfall des Abgrabungsverbots für Rohstoffe in Wasserschutzgebieten durch die Streichung des §35.2 des LWG. Das Abgrabungsverbot in Wasserschutzgebieten wird somit ersatzlos gestrichen – der Rohstoffabbau in Wasserschutzgebieten zukünftig also möglich. Es soll eine Verordnung erlassen werden, die das Trinkwasser weiterhin schützen soll, so die Landesregierung. Vom Inhalt dieser Verordnung ist jedoch bisher nichts bekannt. Das bislang im Landeswassergesetz festgeschriebene Abgrabungsverbot sorgte bisher für Planungssicherheit der öffentlichen Wasserversorgung.
Die Grüne Kreistagsfraktion befürchtet, dass die Wasserversorgung im Kreis Soest mit der geplanten Änderung deutlich schlechter gestellt wird als bisher. Davon konnte sich die Fraktion, gerade im Hinblick auf das jahrelange Streitthema Trinkwassergewinnung-Steinabbau, bei einem Besuch des Lörmecke-Wasserwerks im Gespräch mit dem Geschäftsführer Holger Hellemeier im Dezember überzeugen.

Die geplante Gesetzesänderung lehnt die Kreistagsfraktion wegen der Verschlechterung der Situation für das Trinkwasser auch hier im Kreis entschieden ab! Mit der geplanten Änderung wären auch Gebiete im Versorgungsgebiet des Lörmecke-Wasserwerks, Gebiete in den Städten Lippstadt und Rüthen, betroffen.
Enttäuscht ist die Fraktion ebenso über die Antwort der Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser, die über die Verwaltung des Kreises Soest gebeten wurde, die Beweggründe für die geplante Änderung des Landeswassergesetzes darzulegen. Die Gründe für die Novellierung des Gesetzes bleiben in ihrem Schreiben offen, so dass die Fraktion davon ausgeht, dass die Stein-, Zement- und Kiesindustrie durch das Landesumweltministerium im Rahmen der geplanten Einzelfallprüfung zu Lasten des Trinkwasserschutzes gestärkt werden soll.
Die Kreistagsfraktion wird aktiv daran mitwirken, dass die geplante Gesetzesänderung nicht verabschiedet wird! Wir fordern, die Belange der öffentlichen Wasserversorgung im neuen Landeswassergesetz deutlicher zu berücksichtigen, und die Sicherstellung einer gefahrlosen Trinkwasserversorgung in Gebieten mit Nutzungskonflikten weiterhin auf Gesetzesebene des Landes zu gewährleisten. Eine Verlagerung auf die Ebene der Trinkwasserverordnung reicht nicht aus.
Artikel 20a des Grundgesetzes stellt klar: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Genrationen die natürlichen Lebensgrundlagen…“ Dazu gehört auch die Versorgung von Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität.
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