Grüne lehnen Stellungnahme des Kreises zum LEP ab
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Soest hat in der gemeinsamen Sitzung von Umwelt- und Regionalausschuss die Stellungnahme des Kreises zum Entwurf des Landesentwicklungsplans erneut abgelehnt.
„Grundsätzlich ist der demokratische Prozess, wie der LEP entsteht, zu begrüßen, weil eine sehr breitflächige Beteiligung in zwei Runden erfolgt“, so Ulrich Vennemann, umweltpolitischer Sprecher der Grünen Kreistagsfraktion. Die erste Runde habe bereits erhebliche Veränderungen im Entwurf des LEP erbracht, die zeigten, dass die Beteiligung kein demokratisches Mäntelchen, sondern ernst gemeinter Dialog ist.
Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Einstufung des Flughafens Paderborn-Lippstadt bereits der zukünftigen europäischen Subventionsregelung folge. Die Entscheidung des LEP, ihn nicht als landesbedeutsam einzustufen, sei mithin nicht mehr bedeutsam.
Gleiches gelte für die Frage, ob unsere Region „Industriemetropole“ sein solle oder nicht. „Wir sind sehr froh, dass wir einerseits ein ländlicher Raum mit entsprechendem Erholungswert sind, der trotzdem eine engagierte Mittelstandswirtschaft hat. Da brauchen wir nicht unbedingt ‚Metropole‘ zu sein“, sagt Vennemann. „Ein Abhängen von irgendwelchen Fördertöpfen ist nicht zu befürchten.“
So sehr die Grünen von ihrem Ansatz her für eine Politik von unten sind, so stimmen sie doch einer Landesplanung zu, damit nicht eine beengte Kirchturmpolitik übergeordnete Ziele gefährdet.
Bedeutsam ist deshalb Folgendes: Ein ganz wesentliches Ziel des LEP, nämlich den alarmierenden Flächenverbrauch deutlich zu verringern, sehen die Grünen gefährdet, wenn die Vorschläge der Verwaltung zum Entwurf des LEP umgesetzt würden. „Der massive Flächenverbrauch ist eine wesentliche Ursache für hohe landwirtschaftliche Pachten und Zwang zu intensiverer Landwirtschaft mit den bekannten Folgen auch für den Artenrückgang.“ Doch seien Appelle gegen den Flächenverbrauch in der Vergangenheit weitestgehend wirkungslos geblieben. Die Grünen haben schon in der ersten Stellungnahme des Kreises zum LEP kritisiert, dass immer wieder dann die Forderung auftauche, verbindliche planungsrechtliche Ziele in mehr oder weniger unverbindliche planungsrechtliche Grundsätze umzuwandeln, wenn kommunale Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden könnten. „Diese Tendenz zur Unverbindlichkeit wollen wir entschieden nicht und lehnen deshalb die Stellungnahme der Verwaltung ab.“
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